FAQs zum Masterstudium Textile Chain Research
Im folgenden finden Sie Antworten auf die häufigst gestellten Fragen zum Masterstudiengang:
Welche Unterlagen werden für die Bewerbung benötigt?
- Kopie der Urkunde und des Zeugnisses bzw. die Durchschnittsnote des bisherigen Studiums
- Nachweis über die erreichte Allgemeine Hochschulreife – damit ist auch der Nachweis des Englischniveaus B2 gegeben.
Ist eine Bewerbung möglich, wenn das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist?
Die Bewerber nehmen dann am Auswahlverfahren mit einer Durchschnittsnote, die auf Grund der bisherigen Prüfungsleistungen ermittelt wird, teil. (Allgemeine Zulassungssatzung §1 Abs. (5) Pkt.1)
Soweit eine Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang erteilt wird, obwohl der Bachelorabschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt, erfolgt die Zulassung unter der Bedingung, dass der Bachelorabschluss und mit ihm zusammenhängende Zugangsvoraussetzungen bis spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn nachgewiesen werden. (Allgemeine Zulassungssatzung §4 Abs. (4))
Wann sind die Bewerbungstermine?
Die kompletten Bewerbungsunterlagen müssen beim Zulassungsamt der Hochschule Reutlingen bis zum 15.07. bzw. 15.01. (Ausschlussfristen) online eingereicht werden.
Internationale Studienbewerber müssen sich über die Hochschulzulassungsvoraussetzungen der Hochschule Reutlingen vorab informieren. Für die Bewerbung benötigt der zukünftige Bewerber eine Anerkennung seines Bachelorstudiums vom Studienkolleg in Konstanz. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei 4 – 6 Wochen, dauert manchmal aber auch länger.
Anbei der Link:
www.htwg-konstanz.de/Studienkolleg-Center-for-Int.296.0.html
Wie lange dauert es, bis die Zulassung bekannt ist?
In der Regel ca. 2 Wochen.
Kann man Forschungssemester oder Masterarbeit im Ausland durchführen?
Es ist möglich, ein Forschungssemester im Ausland an einem Forschungsinstitut zu absolvieren. Das Institut muss der Hochschule bekannt sein, im Zweifelsfall muss der Aufenthalt durch den Fakultätsrat abgestimmt werden.
Es ist NICHT möglich, diesen Aufenthalt an einer Partnerhochschule zu absolvieren.
Ist es möglich, vom 1. Vorsemester zum 1. Mastersemester zur Forschungsarbeit vorzurücken?
Wenn im 1. Vorsemester mindestens 15 ECTS-Credits (bei 210 ECTS-Credits im Bachelor) bzw. 45 ECTS-Credits (bei 180 ECTS-Credits im Bachelor) durch Prüfungen und Anerkennung zusammenkommen, kann der Studierende ins 1. Mastersemester vorrücken. Die Forschungsarbeit wird angemeldet und parallel dazu müssen die fehlenden 15 ECTS-Credits aus den Vorsemestern erbracht werden.
Wie lange kann das Studium verlängert werden?
Der Prüfungsanspruch für den Bachelor- und Master-Studiengang erlischt, wenn die Abschlussprüfung nicht innerhalb der in der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Regelstudienzeit* zuzüglich drei weiterer Fachsemester erbracht wird, es sei denn, die Fristüberschreitung ist nicht durch die zu prüfende Person zu vertreten.
(Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium der Hochschule Reutlingen §12 Abs. (2))
*Die Regelstudienzeit des TCRM beträgt 2 Semester zuzüglich der individuellen Anzahl der Vorsemester.
Der Studierende hat die Möglichkeit, ein Urlaubssemester beim Studien-Service-Center zu beantragen. Dieses zählt nicht zu den Semestern gem. § 12 Abs. (2) StuPrO. Im Urlaubssemester dürfen keine Leistungen erbracht werden. Ausnahmen: Siehe Schutzbestimmungen § 18 StuPrO.
Wie werden die Themen für die Forschungsarbeiten vergeben?
Die Studierenden sprechen die Professoren an, die in dem gewünschten Fachgebiet tätig sind. Entweder hat der Professor ein Thema ausgeschrieben, oder der Studierende schlägt ein eigenes Thema vor. Die Themengebiete der Professoren sind auf der Fakultät-Homepage sichtbar.
Wann muss die Anmeldung für Forschungsarbeit bzw. Masterarbeit erfolgen?
In der Regel soll die Anmeldung mit der Vergabe des Themas erfolgen, in Absprache mit dem Betreuer. Das Anmeldungsformular ist Bestandteil der schriftlichen Arbeit.
Bis wann muss das Kolloquium der Masterarbeit durchgeführt werden?
Die Note muss bis Ende des jeweiligen Semesters gemeldet werden, das heißt bis Ende Februar oder bis Ende August. Findet das Kolloquium später statt, muss der Studierende sich ins neue Semester rückmelden.
- Kontakt und Ansprechpartner
Prof. Dr.-Ing. Katerina Rose
Gebäude 1
Raum 036A
Tel. +49 0 7121 271 8082
Mail senden »
- Seite drucken
- Seite teilen