Ablauf der Masterthesis im Studiengang „Interdisziplinäre Produktentwicklung“
Das Thema der Master-Thesis darf frühestens nach Abschluss des zweiten Master-Semesters (ohne betreutes Projektsemester) ausgegeben werden. Dazu müssen mindestens 50 ECTS Credits in den Modulen des ersten und zweiten Master-Semesters erreicht worden sein.
Die Themenausgabe erfolgt in Absprache mit dem Erstprüfer (Erstbetreuer), der ein Professor bzw. OStR der Fakultät sein muss. Der Zweitprüfer kann ein Professor bzw. OStR der Fakultät oder ein hierzu bestellter externer Prüfer sein. Voraussetzung zur Zulassung als Zweitprüfer ist mindestens ein Masterabschluss oder vergleichbarer akademischer Abschluss.
Die Thesis ist zweimal anzumelden:
- Zur Anmeldung der Thesis und des Themas ist vom Studierenden ein Antrag auf Zulassung zur Thesis (Thesis-Vertrag) mit dem Erstbetreuer der Arbeit auszufüllen.
Den Ablauf und die Anmeldung finden Sie im INTRANET der HS Reutlingen, dazu benötigen Sie Ihr login und passwort >>>
Die Abgabe des Thesis-Vertrags erfolgt vor dem Beginn-Termin der Thesis über den Erstbetreuer beim Prüfungsbeauftragten des Studiengangs zur Genehmigung und zur Bestellung des ggf. externen Zweitbetreuers als Prüfer.
- Die Prüfungsanmeldung hat zusätzlich regelmäßig bis zur Fertigstellung der Thesis zu den Prüfungsanmeldezeiten (November bzw. Mai) auf der Hochschul-Intranet-Plattform zu erfolgen.
Termine zum Zeugnis:
Um ein Zeugnis zum laufenden Semester zu bekommen, muss das Thesis-Kolloquium als letzte Prüfungsleistung spätestens am letzten Tag des Semesters (Ende August oder Ende Februar) stattfinden.
Ausgehend von diesen Daten muss der Beginn-Termin der Thesis rückwärts geplant werden unter Berücksichtigung
- der studiengangspezifischen Bearbeitungszeit der Thesis (5 Monate),
- der Korrekturzeit beider Prüfer zwischen Endabgabe und Thesis-Kolloquium und
- Urlaubszeiten beider Prüfer in den vorlesungsfreien Zeiten.
Dies ist nur mit Rücksprache mit beiden Prüfern möglich.
Fällt der Termin für das Thesis-Kolloquium in das Folgesemester, muss sich der Studierende ins nächste Semester zurückmelden und bekommt sein Zeugnis nicht bei der Absolventenfeier, sondern zu einem späteren Zeitpunkt auf dem Postweg.